Dr. Jan Helmke
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Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Wischhofstr. 1-3
24148 Kiel
Tel.: 0431 600-2818
E-Mail: jhelmke(at)geomar.de
Assistenz:
Büro des Direktoriums
Tel.: 0431 600-2820
E-Mail: office-director(at)geomar.de
(1) Das Kuratorium überwacht Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und WirtschaftÂlichkeit der FühÂrung der Stiftungsgeschäfte. Es entscheidet, unter Berücksichtigung der StelÂlungnahme des WisÂsenschaftlichen BeiÂrates, über die grundlegenden AngeleÂgenheiten der Stiftung, einschließlich der Angelegenheiten finanzieller Art.
(2) Das Kuratorium beschließt, nach Anhörung des Direktoriums und der beratenden Gremien der Stiftung, über strategische und programmaÂtische Angelegenheiten auf dem Gebiet der Forschung einschließlich der fachlichen Ausrichtung herausragender Positionen im Bereich der Wissenschaft.
(3) Das Kuratorium stellt die jährlichen Haushalts- und die mehrÂjähÂrigen Finanzpläne einschließlich der Ausbau- und InvestiÂtionsÂprogramme fest. Das KuratoÂrium prüft den vom DirektoÂrium vorÂgelegten Jahresabschluss und Geschäftsbericht sowie den Zentrenfortschrittsbericht; es erklärt, ob es den vom Direktorium aufgestellten JahÂresabschluss und den Zentrenfortschrittsbericht billigt und beÂschließt über die Entlastung des Direktoriums.
(4) Das Kuratorium beschließt, nach Maßgabe des § 17, über Satzungsänderungen und die Aufhebung der Stiftung.
(5) Das Kuratorium bestellt die Mitglieder des Direktoriums für eine Amtszeit von höchsÂtens fünf Jahren. Wiederbestellung ist zulässig. Vor der Bestellung und WieÂderbestellung sind der WisÂsenschaftliche Beirat und der Wissenschaftliche Rat zu hören. Im Falle des administrativen Direktors oder der administrativen Direktorin ist nur der wissenÂschaftliche Direktor oder die wissenschaftliche Direktorin zu hören.
(6) Der Bundesvertreter oder die BundesverÂtreterin im Kuratorium schließt, änÂdert und kündigt die Anstellungsverträge mit den hauptamtlichen Mitgliedern des Direktoriums. Dem KuÂratorium obliegt die GelÂtendmachung von Ansprüchen der StifÂtung gegen die MitÂglieder des Direktoriums; insoweit vertritt es die Stiftung geÂrichtlich und außergeÂrichtlich.
(7) Das Kuratorium bestellt die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates.
(8) Der vorherigen Zustimmung des Kuratoriums bedürfen
a) außergewöhnliche, über den Rahmen des laufenden Betriebs hinÂausgehende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die die Stellung und Tätigkeit der Stiftung erheblich beeinflussen können, wie zum Beispiel
b) wesentliche Änderungen oder Ergänzungen zur bisherigen AufÂgabenstellung und wesentliche organisatorische Änderungen innerhalb der Stiftung,
c) der Erlass von Geschäftsordnungen für die Organe.
Ministerialdirektor Stefan Müller (Vorsitzender)
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Staatssekretär Guido Wendt (Stellv. Vorsitzender)
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
N.N.
Präsident:in der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Frank Kempken
Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Monika Rhein
Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats
Prof. Dr. Sunhild Kleingärtner
Deutsches Bergbau-Museum Bochum, Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen
Prof. Dr. Ulrike Lohmann
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Prof. Dr. Monika Sester
Leibniz Universität Hannover
Nikolaus Gelpke
mareverlag GmbH & Co. oHG
Gäste (mit beratender Stimme)
Prof. Dr. Katja Matthes
Direktorin
Frank Spiekermann
Verwaltungsdirektor
Prof. Dr. Lars Rüpke
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rats
Dr. Sven Petersen
Vorsitzender des Personalrats, wissenschaftliches Mitglied des Personalrats
Emre Ergüden
nicht-wissenschaftliches Mitglied des Personalrats
Sieglinde Kolbrink
Gleichstellungsbeauftragte (kommissarisch)
Ständiger Gast
Herr Prof. Dr. Otmar D. Wiestler
Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.