Chancengleichheit für Frauen und Männer
Die Helmholtz-Gemeinschaft sieht in der Chancengleichheit von Frauen und Männern eine grundlegende Voraussetzung für erfolgreiches Talentmanagement. Nur die faire, chancengleiche Bestenauslese macht die Forschung in Deutschland weiterhin international wettbewerbsfähig und zukunftsfähig.
Schwerpunkte
- Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren am 91̽»¨
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Berufliche Förderung qualifizierter Frauen und Weiterbildungsangebote für 91̽»¨ Beschäftigte
- Fortentwicklung einer modernen und transparenten Unternehmenskultur am 91̽»¨
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- Zusammen mit dem Team Gender Equality & Diversity: Umsetzung und Monitoring des neuen Gleichstellungsplans 2022-2026
- Begleitung von , µþ±ð·É±ð°ù²ú³Ü²Ô²µ²õ²µ±ð²õ±è°ù䳦³ó±ðn, Stellenbesetzungsverfahren etc.
- Mitarbeit in verschiedenen 91̽»¨ internen Gremien und Kommissionen (Berufungen, Entfristungen, Jour Fixe mit internen Gremien und Interessensvertreter:innen)
- Vernetzung zur Herstellung von Synergieeffekten (z.B. , , , )
Hintergrundinfos
Die Gleichstellungsbeauftragte wurde am 15.5.2023 durch alle weiblichen Beschäftigten des 91̽»¨ nach dem geltendem Bundesgesetz (BGleiG) gewählt und durch die Institutsleitung bestellt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre (1.6.2023 - 31.5.2027). Ein wesentliches Ziel der Gleichstellungsarbeit ist, strukturelle Benachteiligungen von Frauen durch deren gezielte Förderung zu beheben.
Folgende Aufgaben und Pflichten hat die Gleichstellungsbeauftragte:
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen
- Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Verbesserung der Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer
- Unterstützung der Dienststelle, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen: Insbesondere begleitet sie die Umsetzung des 91̽»¨ Gleichstellungsplans mit den darin vereinbarten Zielen und Quoten.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken; z.B.:
- Arbeitsplatzausschreibung
- µþ±ð·É±ð°ù²ú³Ü²Ô²µ²õ²µ±ð²õ±è°ù䳦³ó±ð
- Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen.
Mehr Informationen finden 91̽»¨ Angehörige auch im .